Sie sind selbstständig?

Dann nehmen Sie unseren Kastenwagen, entweder als geschlossenen LKW (bis 3,5T = der normale Autoführerschein reicht aus) für sich als Bürofahrzeug oder auch für ihre Mitarbeiter als Werkstattfahrzeug/Mehrzweckfahrzeug in ihre Firma auf.

Wichtig ist das Sie vorab mit ihrem Steuerberater klären ob es Sinn macht und möglich ist!

Welche Vorteile bietet die Abschreibung eines LKWs !?

Die Lkw Abschreibung – auch unter Absetzung für Abnutzung bekannt (AFA), ermöglicht Ihnen als Unternehmer nicht nur die Betriebsausgabe LKW, sondern auch den Wertverlust des Fahrzeuges steuerlich geltend zu machen. Dadurch wird die durch die Nutzung bedingte Wertminderung bei der Berechnung des Gewinns berücksichtigt. Dadurch ergeben sich steuerliche Vorteile für Ihr Unternehmen. Somit können Sie steuerfreie Rücklagen bilden. Diese können Sie wiederum in die Erhaltung des Betriebes investieren.

Die Lkw Abschreibung kommt nicht nur großen Betrieben zugute. Auch kleine beziehungsweise mittelständige Betriebe profitieren davon, wenn Sie einen LKW abschreiben. Auch wenn Sie als Einzelunternehmer selbstständig sind, sollten Sie sich mit dem Thema Abschreibung befassen. Denn auch Einzelunternehmen oder Kleingewerbetreibende haben die Möglichkeit, einen Lkw als Betriebsausgabe absetzen und abschreiben zu können. Gerade als Einzel- oder Kleinunternehmer macht sich die Abschreibung deutlich bemerkbar. Nicht nur steuerlich sparen Sie dadurch Geld ein. Auch in Bezug auf die Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge profitieren Sie, wenn Sie Ihren Lkw abschreiben.

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