Allgemeine Vertragsbedingungen für die individuelle Anfertigung von Campervans
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen individuell für Sie gefertigten Campervan aus unserer Manufaktur entschieden haben. Um einen transparenten und reibungslosen Ablauf von der Bestellung bis zur Übergabe Ihres Traumfahrzeugs zu gewährleisten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu bestätigen. Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrags und werden mit Ihrer Bestätigung für beide Seiten verbindlich.
1. Bestellung, Anzahlung und Reservierung
Nach Ihrer finalen Zusage zum Bau des Campervans erhalten Sie von uns eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 10.000 €. Die umgehende Überweisung dieses Betrags ist erforderlich, damit wir das von Ihnen gewählte Basisfahrzeug verbindlich bestellen und einen festen Produktionsplatz in unserer Manufaktur für den Ausbau Ihres Fahrzeugs reservieren können.
2. Verbindlichkeit der Fahrzeugkonfiguration
Mit Ihrer Zusage und der Bestellung des Basisfahrzeugs wird die gemeinsam finalisierte Konfigurationstabelle für den Ausbau gesperrt. Sie behalten selbstverständlich weiterhin vollen Einblick in alle Details Ihrer Konfiguration, Änderungen sind ab diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr möglich. Dies sichert die Planbarkeit und Einhaltung des Fertigungszeitplans.
3. Prüfung und Bestätigung der Basisfahrzeug-Ausstattung
Sie erhalten von uns per E-Mail die detaillierte Ausstattungsliste des bestellten Basisfahrzeugs. Wir bitten Sie eindringlich, diese Liste sorgfältig zu prüfen und uns schriftlich zu bestätigen.
Ihre Mitwirkungspflicht: Sollten Sie diese Ausstattungsliste nicht innerhalb einer angemessenen Frist von uns erhalten, bitten wir Sie, diese proaktiv bei uns anzufordern. Die Produktion basiert auf der von Ihnen bestätigten Liste.
4. Zahlungsmodalitäten
Unsere Zahlungsbedingungen sind wie folgt gestaffelt, um den Projektfortschritt transparent abzubilden:
- Abschlagsrechnung 1 (Basisfahrzeug): Bei Anlieferung des bestellten Basisfahrzeugs an unsern Hauptsitz in Surheim wird die erste Abschlagsrechnung fällig. Diese umfasst die vollen Kosten des Basisfahrzeugs inklusive der von uns bereits verbauten VR-Grundausstattung.
- Sonderfall (Lagerndes Basisfahrzeug): Sollte es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein bei uns bereits lagerndes Modell handeln, wird diese Abschlagsrechnung circa zwei Monate nach Ihrer Bestellung bzw. nach Erstellung Ihrer Anzahlung gestellt.
- Abschlagsrechnung 2 (Beginn des Ausbaus): Eine weitere Abschlagsrechnung wird fällig, sobald wir mit dem individuellen Manufakturausbau Ihres Fahrzeugs beginnen.
- Schlussrechnung: Nach Fertigstellung des gesamten Campervans erhalten Sie die Schlussrechnung.
5. Fahrzeugübergabe
Die Übergabe Ihres fertigen Campervans erfolgt, sobald der vollständige Rechnungsbetrag (alle Abschlags- und die Schlussrechnung) auf unserem Geschäftskonto eingegangen ist oder in bar beglichen wurde. Wir bitten um Verständnis, dass wir ausnahmslos an dieser Regelung festhalten. Ein Fahrzeug, das nicht vollständig bezahlt ist, kann unter keinen Umständen übergeben werden.
6. Änderungsvorbehalt während der Produktion
Wir fertigen jeden Campervan als individuelles Einzelstück. Während der komplexen Bauphase können unvorhersehbare technische Herausforderungen auftreten, die kleinere Anpassungen an der ursprünglichen Konfiguration erforderlich machen. Wir behalten uns daher das Recht vor, geringfügige technische oder gestalterische Änderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen, sofern diese dem Erhalt der Qualität, Sicherheit und Funktionalität dienen und den Gesamtcharakter Ihres Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
7. Vertragsrücktritt seitens des Kunden
Da Ihr Campervan eine individuelle Anfertigung nach Ihren spezifischen Wünschen ist, ist ein generelles Rücktrittsrecht vom Vertrag ausgeschlossen. Sollten Sie dennoch gezwungen sein, vom Vertrag zurückzutreten, wird jeder Fall individuell geprüft. In einem solchen Fall wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Brutto-Gesamtverkaufspreises (gemäß der finalen Konfiguration) fällig. Diese deckt die bereits erbrachten Planungsleistungen, bestellte Materialien und den reservierten Produktionsausfall ab.
8. Kilometerstand Basisauto
Wichtige Info für Kunden: Im Rahmen der Fertigung und Individualisierung Ihres Fahrzeugs ist es erforderlich, dieses zwischen verschiedenen spezialisierten Werkstätten zu transportieren. Diese Transporte erfolgen auf eigener Achse. Jedes Fahrzeug wird von uns mit einem roten Händlerkennzeichen bewegt, für sämtliche Fahrten die zur Fertigstellung ihres Vans dienen, ist ihr Fahrzeug Vollkasko versichert!
Wir bitten Sie daher zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug bei der Übergabe an Sie einen Kilometerstand von ungefähr 1200 bis 1500 km aufweisen kann. Dieser Kilometerstand ist auf die notwendigen internen Überführungen während des Ausbauprozesses zurückzuführen und dokumentiert keine vorherige Nutzung außerhalb dieses Prozesses.
9. Gewicht
Das im Fahrzeugkonfigurator angegebene Gesamtgewicht ist ein ungefährer Richtwert und rechtlich unverbindlich. Das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs variiert je nach der vom Kunden gewählten Konfiguration und den Zusatzausstattungen (z.B. Allradantrieb, Automatik, Klimaanlage, Anbauteile etc.). Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Jegliche Haftung des Herstellers für eine Überladung des Fahrzeugs ist ausgeschlossen.